Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine nicht auf Gewinn gerichtete, unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst stehende Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt die Rechte von Filmurhebern an Werken der Filmkunst wahr, und zwar insbesondere das Recht auf Geltendmachung von Vergütungsansprüchen im Fall der Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen, das Recht auf Beteiligungsund/oder Vergütungsansprüche im Fall des Vermietens und/oder Verleihe... mehr lesen...
Norm: ABGB §970 Abs1ABGB §1090 IIg
Rechtssatz: Das Wesen eines Campingvertrages besteht darin, daß der Unternehmer dem Campinggast die Aufstellung eines Zeltes oder Wohnwagens samt Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz und die Benützung der sanitären Anlagen sowie der sonstigen Einrichtungen gemeinsam mit den andereen Gästen gegen ein regelmäßig nach Tagen berechnetes Entgelt gestattet. Der Campingvertrag enthält damit Elemente eines Bestandvertra... mehr lesen...