Norm: ABGB §970 Abs1ABGB §1090 IIg
Rechtssatz: Das Wesen eines Campingvertrages besteht darin, daß der Unternehmer dem Campinggast die Aufstellung eines Zeltes oder Wohnwagens samt Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz und die Benützung der sanitären Anlagen sowie der sonstigen Einrichtungen gemeinsam mit den andereen Gästen gegen ein regelmäßig nach Tagen berechnetes Entgelt gestattet. Der Campingvertrag enthält damit Elemente eines Bestandvertra... mehr lesen...