Norm
ABGB §970 Abs1Rechtssatz
Das Wesen eines Campingvertrages besteht darin, daß der Unternehmer dem Campinggast die Aufstellung eines Zeltes oder Wohnwagens samt Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz und die Benützung der sanitären Anlagen sowie der sonstigen Einrichtungen gemeinsam mit den andereen Gästen gegen ein regelmäßig nach Tagen berechnetes Entgelt gestattet. Der Campingvertrag enthält damit Elemente eines Bestandvertrages. Er kann hingegen nicht den Regeln der Gastaufnahme nach § 970 Abs 1 ABGB unterstellt werden. Wer campiert, sei es auch auf einem zu einem Gasthof gehörigen Grundstück, erhält keine Herberge und ist damit nicht Herbergsgast.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKW WagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019326Dokumentnummer
JJR_19820421_OGH0002_0010OB00587_8200000_001