Entscheidungen zu § 951 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/11/25 9Ob57/07h

Begründung: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten, der sich anders als die Klägerin stets um ihn gekümmert hatte, sein gesamtes Vermögen zukommen zu lassen. Er schenkte ihm daher am 20. 1. 1992 seine Liegenschaft in Wien *****., S*****platz 3. Zu diesem Zeitpunkt hatte Gerhard H**... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.2008

RS OGH 2004/1/29 6Ob263/03z

Norm: ABGB §951 Abs1
Rechtssatz: Im Pflichtteilsprozess über die Schenkungsanfechtung nach §951 Abs1 ABGB sind die Erben des Beschenkten als Universalsukzessoren passiv legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 263/03z Entscheidungstext OGH 29.01.2004 6 Ob 263/03z Veröff: SZ 2004/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2004

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