Entscheidungen zu § 933a Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2007/7/4 2Ob95/06v, 1Ob184/12h, 7Ob23/13b, 9Ob14/14w, 10Ob51/15w, 4Ob96/16w, 8Ob9/17g, 10Ob29

Norm: ABGB §933a Abs1
Rechtssatz: § 933a Abs 1 ABGB schreibt als lex specialis, die den §§ 1295 ff ABGB vorgeht, den in jüngerer Rechtsprechung vertretenen Grundsatz der vollen Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Schadenersatz explizit im Gesetz fest (arg: „auch"); damit wird klargestellt, dass der Übernehmer wegen der vom Übergeber verschuldeten (= schuldhaft nicht vor Übergabe beseitigten) Mängel auch Anspruch auf Schadenersatz hat. Demge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.2007

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