Entscheidungen zu § 922 Abs. 1M ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/7/19 50R11/18a

Norm: ABGB §922 Abs1MABGB §1167
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger Angaben in dem der Buchung zugrunde liegenden Katalog dürfen Reisende grundsätzlich davon ausgehen, dass die (hier: Bus-)Reise ohne relevante Umwege, somit auf direktem Weg von A nach B stattfindet. Eine verzögerte Ankunft am Zielort (hier: von drei Stunden) müssen Reisende ohne triftigen Grund nicht hinnehmen, auch wenn dies mit keinen Entfall eines Programmpunktes einhergehen s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.07.2018

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