Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/14 89/12/0048

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsabteilung. Mit Erledigung vom 13. April 1978 teilte die Bundespolizeidirektion Wien, Gerneralinspektorat der Sicherheitswache, dem Beschwerdeführer mit, daß ihm mit Wirksamkeit vom 1. April 1978 ein monatlicher Fahrtkostenzuschuß gemäß § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden kurz GG) in einer bestimmten Höhe gebühre. Der Bemess... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0048

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §92 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Berufstätigkeit der Ehegattin und der vom Bf angegebene Grund, sie würde einer Wohnsitzverlegung in den Dienstort bzw in die Umgebung innerhalb der 20 km-Zone nicht zustimmen, weil sie seit Schulabgang beim selben Arbeitgeber beschäftigt sei, stellen keine zwingenden
Gründe: für die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

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