Entscheidungen zu § 91 Abs. 5 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2011/7/6 3Ob43/11m

Entscheidungsgründe: Die Streitteile lernten einander im Jahr 1986 kennen und schlossen am 2. September 2000 die Ehe, der die Söhne T*****, geboren am 1. Oktober 1991 und der minderjährige D*****, geboren am 28. Juli 1993 entstammen. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in I*****.               Am 17. März 2005 beantragte die nunmehrige Beklagte als Klägerin beim Erstgericht, den nunmehrigen Kläger und dortigen Beklagten zu verpflichten, beginnend mit April 2005 einen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.07.2011

TE OGH 2011/1/19 7Ob105/10g

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. I***** S*****, vertreten durch die Verfahrenshelferin Dr. Ursula Xell-Skreiner, Rechtsanwältin in Wien, diese vertreten durch Dr. Manfred Ainedter und Dr. Friedrich Trappel, Rechtsanwälte in Wien, ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.2011

TE OGH 2008/6/5 6Ob108/08p

Begründung: Die 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 4. 3. 2004 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden, die Parteien leben jedoch bereits seit März 2001 getrennt. Der Ehe entstammen drei Kinder, wobei der Mann noch für die 1984 geborene Tochter monatlichen Unterhalt in Höhe von 457 EUR bezahlt; die Tochter ist Studentin und lebt in ihrer Freizeit bei der Mutter. Die unheilbare Zerrüttung der Ehe war im April 1998 eingetreten. Danach kam es zu Boshaftigk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.2008

TE OGH 2007/10/17 7Ob211/07s

Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Ehe der Streitteile ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.2007

TE OGH 2004/3/31 9Ob32/04b

Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 21. 10. 2003 wurde der Beklagte für schuldig erkannt, der Klägerin vom 14. 1. 2003 bis 15. 6. 2003 monatlich EUR 547,-- und ab 16. 6. 2003 monatlich EUR 650,-- an Unterhalt zu zahlen. Er wurde weiters für schuldig erkannt, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss (für das Scheidungsverfahren) von EUR 2.500,-- zu zahlen. Mit Beschluss vom 20. 11. 2003 (ON 49) wies das Erstgericht den Antrag des Beklagten ab, seinem Rekurs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.2004

TE OGH 2003/12/17 7Ob271/02g

Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von DM ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.2003

TE OGH 2003/3/25 1Ob171/02g

Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile war zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz (19. 6. 2001) noch aufrecht. Mittlerweile ist sie aus dem gleichteiligen Verschulden der Parteien rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt eine im Jahre 1978 geborene Tochter, für die der Beklagte noch unterhaltspflichtig ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung - im Jahre 1978 - war die Klägerin berufstätig. Nach der Geburt ihrer Tochter und nach dem Karenzurlaub ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.2003

TE OGH 1987/1/29 7Ob505/87

Begründung: Die Streitteile haben am 10. September 1974 miteinander in Kuweit die Ehe geschlossen. Die Antragstellerin besitzt die polnische, der Antragsgegner die jordanische Staatsbürgerschaft. Der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war in Wien. Als der Antragsgegner am 19. April 1980 vorzeitig von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrte, traf er die Antragstellerin nicht in der Wohnung an. Nachdem diese etwas später in Begleitung mehrerer Personen zurückgekommen war, ließ er sie n... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1987

TE OGH 1985/5/8 1Ob522/85

Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 16.Juli 1975 in Dubowka, UdSSR, die Ehe geschlossen. Sie emigrierten im Dezember 1975 mit ihren beiden Söhnen Dipl.Ing.Ruslan B und Dipl.Ing.Nikolai C aus der Sowjetunion nach Österreich; sie sind österreichische Staatsbürger. Die Ehe der Streitteile verläuft schon seit langem nicht mehr harmonisch; in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Im September 1977 und am 24.Dezember 1979 kam es zwisc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1985

TE OGH 1985/2/26 2Ob530/85

Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten, ihrem Ehemann, einen Unterhalt von monatlich S 3.500,--. Der Beklagte wendete ein, die Klägerin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt, weil sie zu Josef B ehewidrige Beziehungen unterhalte. Eine Verwirkung sei weiters dadurch eingetreten, daß die Beklagte am Beklagten keinerlei Interesse mehr habe, aus dem ehelichen Schlafzimmer ausgezogen sei, für den Beklagten den Haushalt nicht mehr führe und ihm den ehelichen Verkehr verweigere. Im... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1985

RS OGH 1977/12/22 2Ob575/77, 2Ob558/78, 2Ob566/78, 1Ob670/80, 3Ob624/80, 7Ob552/81 (7Ob553/81), 7Ob5

Norm: ABGB §91 C5 Abs5ABGB §94
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage des Gewichtes der der Ehefrau zur Last gelegten Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruches bei aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, darf aber auch das Verhalten des anderen Teiles nicht vernachlässigt werden; immer ist auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1977

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