Entscheidungen zu § 907 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/7/29 4R93/20p

Norm: AHG §8 Abs2ABGB §907 Abs2 zweiter SatzZPO §45
Rechtssatz: In Bezug auf die Frage der Fälligkeit einer Schadenersatzforderung kommen die Bestimmungen des ABGB zur Anwendung. Die dreimonatige Äußerungsfrist des § 8 Abs 2 AHG trifft keine Aussage über die Fälligkeit und lässt sich daraus auch nicht der Beginn des Zinsenlaufs ableiten; sie regelt lediglich die Kostenersatzfrage bei Klagserhebung vor Ablauf der dreimonatigen Äußerungsfrist im ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.07.2020

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