Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Akademikerin (Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften); sie lebt und arbeitet in Wien und erzielt als Bankangestellte ein monatliches Einkommen von rund 1.800 EUR netto. Der Vater der Beklagten ist bulgarischer Staatsbürger und hatte seinen Lebensmittelpunkt in Bulgarien, wo bei ihm im Sommer 2006 eine Krebserkrankung festgestellt wurde. Er reiste am 11. 8. 2006 mit seiner Gattin nach Wien. Eine am 30. 8. 2006 im AKH Wien durchgeführt... mehr lesen...