Begründung: Das Berufungsgericht hat die Revision mit der
Begründung: zugelassen, die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Reichweite der Schutzwirkungen eines Mietvertrags bedürfe einer „Klarstellung“. Nach dieser Rechtsprechung sind Dritte erfasst, die mit dem Mieter in einer Wohnungsgemeinschaft leben, nicht aber bloße Besucher (RIS-Justiz RS0023168 [T5, T6, T10], RS0020884 [T6, T9, T11]; zuletzt 2 Ob 206/08w mwN). Rechtliche Beurteilung Diese Auffa... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §882 Abs2ABGB §1295 Ia2ABGB §1313a IABGB §1304 A
Rechtssatz: Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter muß der geschützte Dritte bei Beurteilung des Mitverschuldens für das Verhalten seiner Gehilfen einstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 580/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 580/94 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Am 18.12.1985 kam es im Keller des Hauses ***** der Reihenhausanlage L***** zu einem Wasseraustritt aus dem Wasserleitungssystem. Eigentümerin der Reihenhausanlage war die G***** reg. Genossenschaft mbH, Nutzungsberechtigte waren der Kläger und Brigitte T*****. Die Beklagte hatte die komplette Hausbrunnenanlage (ausgenommen die Herstellung des Brunnenhauses selbst) geplant und errichtet, die Wasserleitungen ab dem Brunnenhaus und in den Häusern sowie die Abflußgeräteansc... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §881 IAABGB §882 Abs2ABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwächst dem geschützten Dritten aus der Verletzung der dem Schuldner obliegenden Schutz und Sorgfaltspflichten ein eigener Schadenersatzanspruch auf Grund vertraglicher Haftung des Schuldners, doch reicht dieser Anspruch nie weiter als der vertragliche Ersatzanspruch des Gläubigers. Deshalb kann der Schuldner dem geschützten Dri... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Bei einem unechten Vertrag zugunsten Dritter unterliegt die Aufrechnung des Schuldners (Versprechenden) mit Gegenforderungen, die ihm gegen den Gläubiger (Versprechensempfänger) zustehen, nicht der Beschränkung des § 882 Abs 2 ABGB auf solche aus dem Vertrag. Entscheidungstexte 5 Ob 679/83 Entscheidungstext OGH 18.10.1983 5 Ob 679/83 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Der Versprechende kann dem Dritten gegenüber nur Einwendungen aus dem Vertrag mit dem Versprechensempfänger und dem Verhältnis zwischen ihm und dem Dritten erheben, nicht aber aus dem Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Drittem. Entscheidungstexte 7 Ob 10/64 Entscheidungstext OGH 29.01.1964 7 Ob 10/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 Abs2
Rechtssatz: Dem Versprechenden stehen gegenüber dem Dritten alle aus dem Deckungsverhältnis selbst entspringenden Einwendungen jederzeit an. Entscheidungstexte 6 Ob 176/61 Entscheidungstext OGH 03.05.1961 6 Ob 176/61 Veröff: ÖBA 1962,267 4 Ob 533/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 533/95 Auc... mehr lesen...