Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 31.Mai 1989 als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Arbeitgebers. Mit Wirkung vom 1.Jänner 1985 galt für die Provision folgende Vereinbarung (Beilage B zum Dienstvertrag): ".... 1. Kaufgeschäfte Für alle in Ihrem Vertretungsgebiet hereingebrachten Kaufgeschäfte erhalten Sie eine Gesamtprovision (Grund- und Zusatzprovision) laut Beilage D. 1.1. Grundprovision... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...