Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 4. 1947 bis 30. 6. 1969 beschäftigt. Im Jahre 1956 war er definitiv gestellt worden. Mit 1. 7. 1969 wurde er auf sein Ansuchen gemäß § 12 des Pensionsstatuts der Burgenländischen Landwirtschaftskammer in den dauernden Ruhestand versetzt. Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 4. 1947 bis 30. 6. 1969 beschäftigt. Im Jahre 1956 war er definitiv gestellt worden. Mit 1. 7. 1969 wurde er auf sein Ansuchen gemäß Paragraph 12, des Pensionsstatuts d... mehr lesen...