Entscheidungen zu § 866 ABGB

Vergabekontrollbehörden

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Verg Bescheid 2006/3/17 N/0007-BVA/05/2006-54

Am 13. Februar 2006 langte im Bundesvergabeamt ein mit 13. Februar 2006 datierter Nachprüfungsantrag der A***, (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch X***, ein. In diesem wurde unter Bezugnahme auf das Vergabeverfahren "Ausschreibung - PPP Justizzentrum Wien - Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Kooperationsgesellschaft mit dem Auftraggeber zur gemeinsamen Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes und einer Justizanstalt in Wien (GZ: PPP/JZW)" die Nichtigerklärung der "Zuschl... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 17.03.2006

RS Verg 2006/3/17 N/0007-BVA/05/2006-54

Norm: ABGB §866 ABGB § 866 gültig von 01.01.1973 bis 30.06.2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 135/2000
Rechtssatz: Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit". Das Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift ist zwar in Österreich nicht so deutlich im Gesetz normiert wie etwa im § 126 BGB oder Art 14 SchwOR, doch wird es unbestr... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 17.03.2006

Entscheidungen 1-2 von 2