Entscheidungsgründe: Die Beklagte und Hermann S*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 5 KG Dorf. Mit Übergabsvertrag vom 5. März 1966 wurde der Klägerin und ihrem inzwischen verstorbenen Ehegatten Johann S*** die Dienstbarkeit des Gebrauchs der Wohnung an der ebenerdig gelegenen Wohnstube und an den daran anschließenden Schlafraum in dem auf der Liegenschaft stehenden Haus eingeräumt. Im November 1978 zogen die Klägerin und ihr Gatte zu einer Familie K***, weil es z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem vom Erstgericht erlassenen Wechselzahlungsauftrag vom 21.4.1983, ON 1, wurde den im Rubrum genannten Beklagten und Hermann D als Akzeptanten auf Grund des Wechsels vom 5.1.1983 zur ungeteilten Hand aufgetragen, der Klägerin die Wechselsumme von S 50.000,-- samt 6 % Zinsen seit 3.4.1983 und Kosten zu zahlen oder Einwendungen dagegen zu erheben. Dieser Wechselzahlungsauftrag erwuchs gegen Hermann D in Rechtskraft. Die beiden anderen Beklagten erhoben dageg... mehr lesen...