Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 1. Juli 1980 als Insassin eines von ihrem jetzigen Ehemann gelenkten, bei der W*** S*** W*** V*** haftpflichtversicherten PKW verletzt. Sie war nicht angegurtet. Während ihres Krankenhausaufenthaltes trat ein Vertreter der beklagten Partei an die Klägerin heran und veranlaßte sie zur Unterfertigung mehrerer Urkunden, mit denen die Klägerin der beklagten Partei und mit dieser zusammenarbeitenden Gesellschaften die Regelung ihrer Ansprüche ... mehr lesen...