In der Wiener Zeitung vom 14. 10. 1967 erschien eine Ausschreibung der Beklagten für einen innerösterreichischen Wettbewerb für die "Goldene Rose von Montreux", der die Verfassung eines Drehbuchs für einen von der Beklagten herzustellenden Beitrag betraf. Der Kläger behauptet, daß er sich unter dem Namen Anton R an diesem Wettbewerb beteiligt habe und sein Werk - ein Drehbuch für das Fernsehstück "C'est la vie" - als eines der drei besten qualifiziert worden sei. Obgleich die Beklag... mehr lesen...