Norm: ABGB §858 Abs2 ABGB § 858 heute ABGB § 858 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bedeutung des Ortsgebrauches für die Einschließungspflicht des Grundeigentümers. Die Ansicht, ein Grundeigentümer sei dann nicht zur Einzäunung seines Grundstücks verpflichtet, wenn die seinem Nachbarn dr... mehr lesen...