RS OGH 1970/4/16 1Ob53/70

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Veröffentlicht am 16.04.1970
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Norm

ABGB §858 Abs2

Rechtssatz

Bedeutung des Ortsgebrauches für die Einschließungspflicht des Grundeigentümers. Die Ansicht, ein Grundeigentümer sei dann nicht zur Einzäunung seines Grundstücks verpflichtet, wenn die seinem Nachbarn drohenden Schäden von der Liegenschaft eines Dritten oder von Personen ausgehen, die nicht seiner Ingerenz unterliegen, findet im Gesetz keine Stütze.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 53/70
    Entscheidungstext OGH 16.04.1970 1 Ob 53/70
    Veröff: EvBl 1970/343 S 604

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0013903

Dokumentnummer

JJR_19700416_OGH0002_0010OB00053_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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