Entscheidungen zu § 832 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1997/4/23 3Ob2042/96g

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Entscheidung | OGH | 23.04.1997

TE OGH 1987/9/29 4Ob551/87

Entscheidungsgründe: Jede der Parteien ist Eigentümer eines Drittels der Liegenschaft EZ 195 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Lustenau, bestehend aus dem Grundstück 146 Bauarea, in Linz, Wienerstraße 33. Zwischen den Streitteilen bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Führung der Verwaltung des Hauses. Die Kläger begehren die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung. Dieser stünden keine objektiven Hindernisse entgegen. Eine Realteilung der Liegenschaf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1987

RS OGH 1987/9/29 4Ob551/87

Norm: ABGB §832
Rechtssatz: In § 832 ABGB ist die Frage abschließend geregelt, ob der Miteigentümer einer Sache die Erben wirksam verpflichten kann, die Gemeinschaft in Ansehung dieser Sache niemals aufzuheben. Da ihm dieses Recht nicht zusteht, ist eine darauf gerichtete Auflage, die als auflösende Bedingung anzusehen ist ( § 709 ABGB ), als nicht beigesetzt anzusehen ( § 698 letzter Satz ABGB ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1987

RS OGH 1984/4/5 7Ob545/84, 4Ob551/87, 3Ob2042/96g

Norm: ABGB §830 B5ABGB §831ABGB §832
Rechtssatz: Im Fall des § 832 ABGB muß ein dazu befugter Dritter die gesamte Sache zu Gemeinschaft bestimmt haben. Entscheidungstexte 7 Ob 545/84 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 545/84 4 Ob 551/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 551/87 Beisatz: Ein Miteigentümer kann dahe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1984

TE OGH 1978/5/17 8Ob521/78

Die Liegenschaft EZ 473 KG St. L, bestehend aus den Grundstücken 948 Garten mit nordöstlicher Mauer und nördlicher Hälfte der Mauer gegen das Grundstück 950 und 949 Haus L-Straße 34 samt Hof mit nordöstlicher Sockelmauer und Hälfte der nordwestlichen Mauer, wobei dieses Haus gegen das Grundstück 946 keine eigene Mauer hat, steht zur Hälfte im Miteigentum der Erstbeklagten, zu je 537/2304 Anteilen im Miteigentum der Kläger, zu 36/2304 Anteilen im Miteigentum des Zweitbeklagten und zu j... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.05.1978

RS OGH 1978/5/17 8Ob521/78, 8Ob516/80, 7Ob545/84, 4Ob551/87, 5Ob45/18f

Norm: ABGB §613ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §832
Rechtssatz: Die Belastung des Anteils eines mit der Aufhebungsklage belangten Miteigentümers durch eine fideikommissarische Substitution oder ein Besitznachfolgerecht bildet kein Teilungshindernis. Entscheidungstexte 8 Ob 521/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 521/78 EvBl 1978/211 S 665 = NZ 1980,127 = SZ 51/65 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1978

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