Norm: AußStrG §82 Abs1AußStrG §102ABGB §804
Rechtssatz: Auch volljährige Noterben haben das Recht, die Schätzung und Inventarisierung von Nachlaßgegenständen zu verlangen. Entscheidungstexte 6 Ob 121/98g Entscheidungstext OGH 27.05.1998 6 Ob 121/98g 6 Ob 8/02y Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 8/02y ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1ABGB §804ZPO §226 IIB8JN §1 DVd3
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Noterbe dem erbserklärten Erben gegenüber, bei Vorliegen gewisser Bedingungen, einen von ihm gestellten Antrag auf Inventarisierung des Nachlasses zurückzuziehen, so kann die Beurteilung, ob diese Bedingungen eingetreten sind, nur im streitigen Rechtsweg geklärt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 107/97z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §97 Abs1 C
Rechtssatz: Im Sinne der nunmehr herrschenden Rechtsprechung zum Intabulationsprinzip (JBl 1976, 144 mit zustimmender Besprechung von F Bydlinski; SZ 52/12; ÖBA 1988, 401 uva) reichen der bloße Naturalbesitz an einer Liegenschaft und der Anspruch auf Übertragung des Eigentums daran nicht aus, um die für das Nachlaßinventar (§ 804 ABGB, § 97 Abs 1 AußStrG) maßgeblichen Besitzverhältnisses zu verändern, wie dies ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ an gesetzlichen Erben seine Witwe (zweite Ehegattin) Ingrid W*****, seine beiden großjährigen Söhne aus zweiter Ehe Christoph und Thomas W*****, diese drei wohnhaft in E*****, *****weg 18, sowie vier großjährige Kinder aus erster Ehe, nämlich Simon, Mag. Michaela, Gabriele und Magdalena W*****. Im Abhandlungsverfahren wurde ein eigenhändig geschriebenes Testament des Erblassers vom 23.1.1991 kundgemacht, mit dem er seinen Sohn Thomas zum Univ... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. Oktober 1991 verstorbene Dipl. Ing. Georg W***** (im folgenden Erblasser) hinterließ aus einer ersten Ehe zwei bereits volljährige Kinder, die nunmehrigen Nachlaßseparations-Antragsteller und Revisionsrekurswerber, und aus zweiter Ehe eine Witwe und einen am 30. Juli 1984 geborenen minderjährigen Sohn. Der Erblasser verfügte mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 27. Juni 1988 über seinen Liegenschaftsbesitz (drei Liegenschaften in Kleinzell) zugunsten ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm mit Beschluß vom 22.8.1989 (ON 18) die bedingte Erbserklärung des Testamentserben zu Gericht an und übermittelte den Akt dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Inventars. Dieser Beschluß wurde ua den damals anwaltlich nicht vertretenen Noterbinnen am 25.8. bzw 4.10.1989 zugestellt. Zwischen Oktober und Dezember 1989 bestellte der Gerichtskommissär Sachverständige zur Schätzung der äußerst umfangreichen Nachlaßsachen (land- und forstwirtschaftliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804ABGB §812
Rechtssatz: Über die Zuerkennung des Pflichtteiles von volljährigen ue Kindern des Erblassers ist ( hier über Klage gegen die Witwe als Erbin ) im Streitverfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 1595/90 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 5 Ob 1595/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 30. Mai 1989 verstorbenen Josef *****, Pensionist, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, infolge außerordentlichen Rekurses der ue Söhne Franz ***** und Friedrich *****, beide *****, gegen den Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Gerda H*** hat kein Testament hinterlassen. Auf Grund des Gesetzes gaben der Witwer Josef H*** zu 2/3 und (ohne Anführung von Nachlaßquoten) die Eltern Ing.Walter K*** und Margarethe K*** bedingte Erbserklärungen ab, die zu Gericht angenommen wurden. Über den Antrag des Witwers, ihm die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses zu überlassen, wurde noch nicht entschieden. Einem Auftrag, binnen 14 Tagen die Zustimmung der Miterben nachzuweisen, daß ihm allein die Besorgun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt.
Begründung: Seit 30 Jahren kein Lebenszeichen außer einmal aus Spanien, wo er unter folgender Adresse sich meldete.....Nach Einholung einer Auskunft keine Antwort erhalten." Johann M*** hinterließ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §804ZPO §389AußStrG §92AußStrG §97 CAußStrG 2005 §166 Abs 1
Rechtssatz: Die Inventarserrichtung kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich. Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast. Entscheidungstexte 1 Ob 690/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 690/89 Veröff: EvBl 1990/109 S 527 = NZ... mehr lesen...