Norm: ABGB §787 Abs1
Rechtssatz: Wurden die Ansprüche aus der Lebensversicherung an den Noterben schenkungsweise abgetreten und wurde ihm die Inhaberpolizze übergeben, dann ist die Versicherungssumme nicht auf den Pflichtteil anzurechnen. Entscheidungstexte 6 Ob 181/02i Entscheidungstext OGH 24.04.2003 6 Ob 181/02i European Case Law... mehr lesen...