RS OGH 2003/4/24 6Ob181/02i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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Norm

ABGB §787 Abs1

Rechtssatz

Wurden die Ansprüche aus der Lebensversicherung an den Noterben schenkungsweise abgetreten und wurde ihm die Inhaberpolizze übergeben, dann ist die Versicherungssumme nicht auf den Pflichtteil anzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117520

Dokumentnummer

JJR_20030424_OGH0002_0060OB00181_02I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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