Norm
ABGB §787 Abs1Rechtssatz
Wurden die Ansprüche aus der Lebensversicherung an den Noterben schenkungsweise abgetreten und wurde ihm die Inhaberpolizze übergeben, dann ist die Versicherungssumme nicht auf den Pflichtteil anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117520Dokumentnummer
JJR_20030424_OGH0002_0060OB00181_02I0000_001