Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...