Begründung: Die am 9. November 2001 verstorbene Erblasserin hatte ihre Tochter zur Erbin eingesetzt und dem Kläger ihr Bargeld und ihre Bankguthaben vermacht. Ihren Sohn, den Vater des Klägers, hatte sie nicht bedacht. Zum Nachlass gehören zwei Sparbücher mit Einlageständen von 11.927,40 EUR und 6.780,08 EUR sowie Bankguthaben von insgesamt 118,18 EUR. Der reine Nachlass (Aktiva abzüglich Erblasser- und Erbgangschulden) hat einen Wert von 20.942,56 EUR. Der Nachlass ist noch nicht e... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...