Entscheidungen zu § 756 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1981/9/16 1Ob709/81

Norm: ABGB §754 Abs2ABGB §757 Abs2ABGB §756 Abs2B-VG Art7 Abs1
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in der verschiedenen Behandlung der Witwe eines unehelichen Kindes im Verhältnis zum Vater desselben im Vergleich zur Witwe des Vaters eines unehelichen Kindes im Verhältnis zu diesem, da es sich um die Regelung verschiedener Erbfolgeverhältnisse handelt. Nach dem österreichischen Erbrecht muß zwischen zwei Personen ein "gegens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1981

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