Entscheidungen zu § 709 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

36 Dokumente

Entscheidungen 31-36 von 36

RS OGH 1952/7/9 1Ob567/52, 8Ob125/68, 6Ob23/74 (6Ob24/74), 8Ob112/75, 1Ob776/76, 5Ob734/81, 2Ob2209/

Norm: ABGB §647ABGB §709
Rechtssatz: Wenn den Beschwerten ein Berechtigter gegenübersteht, der einen Anspruch auf die Leistung hat, dann handelt es sich um keinen Auftrag, um keine Auflage, sondern um ein Vermächtnis eines Rechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 567/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob 567/52 8 Ob 125/68 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1952

TE OGH 1951/9/19 1Ob512/51

Der Erblasser setzte seine Gattin zur Alleinerbin mit der Verpflichtung ein, für den Lebensunterhalt sowie die Erziehung der Kinder seines im Kriege gefallenen Neffen zu sorgen. Er verfügte weiter, daß seine Gattin verpflichtet sei, das von ihm stammende Geschäftsvermögen den beiden Kindern zur Sicherstellung ihres weiteren Unterhaltes und ihrer Erziehung zu überlassen, wenn sie sich nochmals verehelichen sollte. Schließlich sprach er den Wunsch und die Erwartung aus, daß seine Gattin... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.1951

TE OGH 1949/10/26 3Ob350/49

Das Erstgericht hat zum Zweck der Erfüllung des letzten Willens der Erblasserin eine Vermögenskuratel eröffnet und in Ausführung dieser Entscheidung die Sparkasse, bei welcher der in Bargeld bestehende Nachlaß verwaltet wird, angewiesen, am 1. Februar eines jeden Jahres einen Betrag von 400 S der Verlassenschaftskuratorin zur Pflege der im Testament erwähnten Grabstätten zu überweisen und dieser aufgetragen, hierüber jeweils bis 31. Mai eines jeden Jahres Rechnung zu legen. Infolge ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.10.1949

TE OGH 1948/4/7 2Ob109/48

Die am 25. November 1946 verstorbene Erblasserin Anna E. hat in ihrer letztwilligen Anordnung vom 11. Februar 1946 ihr Haus, Graz, H.-Straße Nr. 34 zu gleichen Teilen den Eheleuten Gottfried und Maria L mit der Bestimmung vermacht, den Erben einen Betrag von 16.000 S auszuzahlen. Da der in der erwähnten letztwilligen Verfügung als Erbe eingesetzte erblasserische Sohn Erwin E. vorverstorben ist, haben die eingesetzten Ersatzerben, u. zw. der erbl. Bruder Erwin W. und Brunhilde W. und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1948

TE OGH 1947/4/3 1Ob204/47

Mit dem Beschluß vom 16. Dezember 1942, ONr. 8, ist die vom erblasserischen Bruder L. M. auf Grund des Testamentes vom 14. Oktober 1942 zum ganzen Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung angenommen und ihm gemäß § 145 AußstrG. die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen worden. Da dieser die Erfüllung der ihm letztwillig auferlegten Verpflichtungen offenkundig verzögert, haben die Eheleute St., denen der Realbesitz des Erblassers binnen sechs Monaten nach seinem Tod käufli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.04.1947

RS OGH 1923/12/11 1Ob748/23, 6Ob47/64, 1Ob215/71

Norm: ABGB §535ABGB §709AußStrG §161a
Rechtssatz: Einantwortung mit einer Beschränkung. Entscheidungstexte 1 Ob 748/23 Entscheidungstext OGH 11.12.1923 1 Ob 748/23 SZ 5/299 6 Ob 47/64 Entscheidungstext OGH 29.04.1964 6 Ob 47/64 1 Ob 215/71 Entscheidungstext OGH 26.08.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1923

Entscheidungen 31-36 von 36