Entscheidungen zu § 708 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1951/9/19 1Ob512/51

Der Erblasser setzte seine Gattin zur Alleinerbin mit der Verpflichtung ein, für den Lebensunterhalt sowie die Erziehung der Kinder seines im Kriege gefallenen Neffen zu sorgen. Er verfügte weiter, daß seine Gattin verpflichtet sei, das von ihm stammende Geschäftsvermögen den beiden Kindern zur Sicherstellung ihres weiteren Unterhaltes und ihrer Erziehung zu überlassen, wenn sie sich nochmals verehelichen sollte. Schließlich sprach er den Wunsch und die Erwartung aus, daß seine Gattin... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.1951

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