Entscheidungen zu § 7 ABGB

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RS UVS Oberösterreich 1995/05/19 VwSen-330001/6/Gu/Atz

Rechtssatz: Der Ausspruch des Verfalls der drei Gürtelechsen wird aufgehoben und unter einem der bescheidmäßige Auftrag der Bezirkshauptmannschaft L-L vom 13.03.1995 über den Erlag eines Geldbetrages von 3.000 S zur Sicherung der Verfallsstrafe aufgehoben. Der Rechtsmittelwerber ist hobbymäßig an der Haltung von Reptilien interessiert und ist Mitglied des Aquarium- und Terrariumvereines L. In diesem Zusammenhang pflegt er Kontakte mit einigen Gleichgesinnten in Deutschland, nicht aber in a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.05.1995

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