Entscheidungen zu § 685 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1937/1/12 3Ob1106/36

Norm: ABGB §685AußStrG §161 Abs2JN §1
Rechtssatz: Der im Zeitpunkt der Antragstellung begründete Anspruch auf Sicherstellung eines Vermächtnisses geht nicht dadurch verloren, daß das Gericht erst nach Eintritt der Fälligkeit des Vermächtnisses entscheidet. Vor der Einantwortung ist über das Sicherstellungsbegehren im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 1106/36 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1937

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