Norm: ABGB §597
Rechtssatz: Allein ein - von Gebrechlichkeit begleitetes - hohes Lebensalter des Erblassers genügt für die Errichtung eines nach § 597 ABGB idF FamErbRÄG 2004 gültigen mündlichen Testaments nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 27/07k Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 27/07k Veröff: SZ 2007/60 1 Ob 102/11y Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §597
Rechtssatz: Ein Nottestament konnte auch nach Ablauf der dreimonatigen Gültigkeitsfrist zur Grundlage der Abhandlung genommen werden, wenn alle Beteiligten ausdrücklich damit einverstanden waren und die Gültigkeit des Testamentes ausdrücklich anerkannten. Entscheidungstexte 1 Ob 25/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 1 Ob 25/57 ... mehr lesen...