Norm
ABGB §597Rechtssatz
Ein Nottestament konnte auch nach Ablauf der dreimonatigen Gültigkeitsfrist zur Grundlage der Abhandlung genommen werden, wenn alle Beteiligten ausdrücklich damit einverstanden waren und die Gültigkeit des Testamentes ausdrücklich anerkannten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015461Dokumentnummer
JJR_19570515_OGH0002_0010OB00025_5700000_001