Entscheidungen zu § 571 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1964/10/7 6Ob251/64

Josef D., Schulrat i. R., ist am 22. Jänner 1961 verstorben. Die Klägerin (geboren am 30. März 1949) ist die Tochter des Josef D. aus dessen zweiter Ehe mit Paula, verwitweter K., geborene R., die er nach dem Ableben (18. April 1944) seiner ersten Ehegattin Anna, geborene H., eingegangen war. Die Beklagte ist die Adoptivtochter des Verstorbenen. Sie war die Pflegetochter seiner ersten Gattin und wurde von ihm mit dem Adoptionsvertrag vom 17. April 1946 adoptiert. Während des Bestand... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.10.1964

RS OGH 1964/10/7 6Ob251/64

Norm: ABGB §570ABGB §571
Rechtssatz: Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des § 571 ABGB anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 251/64 Entscheidungstext OGH 07.10.1964 6 Ob 251/64 Veröff: EvBl 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1964

Entscheidungen 1-2 von 2