Norm
ABGB §570Rechtssatz
Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des § 571 ABGB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015408Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0060OB00251_6400000_001