Norm: ABGB §561ABGB §833 B2ABGB §833 D3ABGB §1116 BZPO §14 DeWEG 1975 §13c
Rechtssatz: Wurde einem Miteigentümer der physische Besitz eines Teiles der Liegenschaft durch Benützungsregelung allein überlassen, liegt darin auch eine Verwaltungsvollmacht zur Vermietung dieses Teiles, die ihn auch berechtigt, das von ihm eingegangene Mietverhältnis ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer aufzukündigen. Dies ändert nichts daran, daß als Partei des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §560ABGB §561ABGB §562ABGB §563
Rechtssatz: Hat der Erblasser mehrere Erben eingesetzt und gelangen einzelne von ihnen nicht zur Erbschaft, so entscheidet der Wille des Erblassers, wer ihren Teil erhält. Hat er nichts anderes verfügt, so kommt es (unter bestimmten Voraussetzungen) zur Anwachsung. Die Anwachsung beruht auf dem vermuteten Willen des Erblassers. Die gesetzlichen Vorschriften über die Anwachsung sind demnach Auslegungsre... mehr lesen...