Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstantragsteller ist die zahlungspflichtige Partei im Verfahren zu GZ: XXXX. Bei der Zweitantragstellerin handelt es sich um die Verlassenschaft nach XXXX, vertreten durch den Erstantragsteller als unbedingt erbantrittserklärter Erbe. Mit bezirksgerichtlichem Einantwortungsbeschluss vom 17.01.2014 wurde dem Erstantragsteller die Verlassenschaft zu Gänze eingeantwortet. 1. Der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bezirksgericht XXXX genehmigte in der Sachwalterschaftssache zu XXXX mit Beschluss vom 16.07.2010, ON 405, zugestellt am 27.07.2010, die für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 für den Besachwalteten A.B. vom Sachwalter gelegte Pflegschaftsrechnung (Spruchpunkt 2.) und bestimmte die Entschädigung des Sachwalters in der Höhe von EUR 1.668, darin EUR 80,00 Aufwand... mehr lesen...