Entscheidungen zu § 519 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1968/10/16 7Ob196/68

Matthias S. setzte mit Testament vom 17. September 1957 seine Ehegattin Hermine S. zur Universalerbin mit der Verpflichtung ein, die Erbschaft, soweit sie im Zeitpunkt des Ablebens der Hermine S. noch vorhanden ist, zwölf namentlich angeführten Nacherben, nämlich Nichten und Neffen des Matthias S. zu überlassen. Matthias S. starb am 30. November 1959; der Verlassenschaftsabhandlung wurde ein reiner Nachlaß von 6.736.751 S zugrunde gelegt und der Nachlaß der Witwe Hermine S. zur Gänze ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.1968

RS OGH 1968/10/16 7Ob196/68, 5Ob182/00a, 10Ob85/11i

Norm: ABGB §519ABGB §608ABGB §613
Rechtssatz: Der Anspruch der Nacherben ist dann ein dinglicher, wenn er auf Herausgabe bestimmter Nachlassgegenstände gerichtet ist, ein persönlicher, wenn er die Herausgabe des Gegenwertes, den Ersatz verbrauchter Früchte oder die Erstattung von Gegenständen, an denen der Erbschaftsbesitzer durch Vermischung Eigentum erlangt hat, zum Ziel hat. Die Nacherben können die Vermögensteile des Erblassers bzw die Surr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1968

RS OGH 1956/10/17 1Ob520/56

Norm: ABGB §509ABGB §519ABGB §1120
Rechtssatz: Eine zwischen dem Fruchtniesser ( dem der Fruchtgenuß auf eine kalendermäßig begrenzte Zeit eingeräumt ist ) und dem Beklagte, der mit dem ( rechtlich nicht beschränkten ) Rechtsvorgänger des Eigentümers einen Bestandvertrag abschloß, vereinbarte Minderung des Bestandzinses ist für den Eigentümer nach Ablauf des Fruchtgenußrechtes nicht verbindlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

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