Begründung: Die Beklagte gewährte dem Kläger mit Kreditvertrag vom 5. 5. 2001 einen Kredit über 600.000 ATS zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Motorboots samt Trailer. Zur Besicherung des Kredits wurde der Beklagten von der Verkäuferin der Eigentumsvorbehalt am Boot und am Trailer abgetreten. Die „Erklärung des Käufers“ vom 5. 5. 2001, mit der der Kläger den Vertrag über die Abtretung des Eigentumsvorbehalts zur Kenntnis nahm, enthält folgende Klausel: „6. Die V*****-Bank... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 27. 11. 1996 ein Geschäftskonto ein. Auf diesem Konto stieg im Laufe der Jahre das Obligo immer mehr an. Zur Sicherstellung aller vergangenen und künftigen Forderungen der Klägerin verpfändete der Beklagte am 13. 6. 2007 seine bei der Aspecta Lebensversicherungs AG bestehende Lebensversicherung, die er am 1. 12. 2003 mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Prämiensumme von 40.117,32 EUR bei monatlichen Präm... mehr lesen...
Norm: ABGB §465ABGB §466ABGB §466aEO §263
Rechtssatz: Bei einem durch Pfand gesicherten Darlehen (Lombardkredit) steht hinreichende Pfanddeckung der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung des Schuldners nicht im Wege. Dem Gläubiger steht es frei, zuerst die persönliche Haftung und dann die Pfanddeckung oder beide Haftungen zugleich geltend zu machen. § 263 EO enthält nur Schranken gegen eine übermäßige Exekution, somit eine Befriedigungsbesch... mehr lesen...