Begründung: Im Lastenblatt der am 17. 5. 1983 um 475.000 S zugeschlagenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** sind folgende im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel wichtige Pfandrechte einverleibt: Unter OZ 1 für die in der Folge als R***** bezeichnete erstbetreibende Partei R*****) registrierte Genossenschaft m.b.H. für einen Höchstbetrag von 300.000 S; unter OZ 2 für die in der Folge als B***** KG bezeichnete beigetretene betreibende Partei B*****gesellschaf... mehr lesen...
Norm: ABGB §4643.ABGBTeilNov §50GBG §30 Abs6
Rechtssatz: Das zurücktretende Recht rückt bei Wegfall des vortretenden wieder in seinen früheren Rang ein. Die Vorrangeinräumung wirkt relativ. Der zurücktretende Gläubiger tritt zur zugunsten des vortretenden, nicht aber auch zugunsten eines Zwischenhypothekars oder des Liegenschaftseigentümers zurück. Entscheidungstexte 3 Ob 52/84 Ents... mehr lesen...
Die Klägerin exportierte an F M in den Jahren 1973 und 1974 Wohnwagen, wobei sie jeweils unter Eigentumsvorbehalt lieferte. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte in der Regel durch Wechsel, die über die Beklagte, die Hausbank des F M, eskomptiert wurden. Gegen Ende des Jahres 1974 schuldete F M der klagenden Partei, aber auch der beklagten Partei erhebliche Beträge und setzte sich nach Mexiko ab. In der Folge gelangten mehrere von der Klägerin gelieferte Wohnwagen samt verschiedenem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §464
Rechtssatz: Gemäß § 464 ABGB fällt der Erlös nicht etwa, wie aus dem ungenauen Wortlaut des Gesetzes geschlossen werden könnte, dem persönlichen Schuldner, sondern dem Eigentümer des Pfandes zu. Entscheidungstexte 2 Ob 505/80 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 2 Ob 505/80 JBl 1981,274 = SZ 53/29 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §464ABGB §1405
Rechtssatz: Derjenige, der von einer Pfandleihanstalt gegen Hingabe eines Pfandes ein Darlehen erhält und dabei auch die persönliche Haftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt, haftet mangels ausdrücklicher Einschränkung dafür auch dann, wenn er den Pfandschein weitergibt und der Pfandscheinerwerber den Pfandvertrag erneuert. Entscheidungstexte 1 Ob 42/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §464
Rechtssatz: Auf Pfandleihgeschäfte ( Gesetz vom 23. März 1885, RGBl. Nr. 48 ) hat § 464 ABGB in der Regel keine Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 377/29 Entscheidungstext OGH 07.05.1929 2 Ob 377/29 Veröff: SZ 11/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0015185 Dokumentnu... mehr lesen...