Entscheidungen zu § 41 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2009/2/26 1Ob181/08m

Begründung: Eine am 24. 6. 2006 verstorbene Person (in der Folge „Erblasser") übergab der Klägerin zu Lebzeiten zwei legitimierte Sparbücher mit einem Einlagestand von je 10.000 EUR und äußerte sich dazu - in Anwesenheit der Mutter der Klägerin, deren Vater, deren Großmutter, deren damaligem Lebensgefährten (und nunmehrigem Ehemann) und dessen Mutter - mit den Worten: „Falls ich stirb, gehören sie dir." In der Folge wurde der Nachlass zu einem Viertel dem Beklagten und zu drei Viert... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2009

RS OGH 1991/1/16 2Ob639/90, 1Ob181/08m

Norm: ABGB §41ABGB §594
Rechtssatz: Die Ehegattin des Großvaters des Erben ist mit diesem in gerader Linie verschwägert ( § 41 ABGB ) und daher nach § 594 ABGB keine taugliche Zeugin. Entscheidungstexte 2 Ob 639/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 2 Ob 639/90 1 Ob 181/08m Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 181/08... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1991

TE OGH 1989/7/5 1Ob600/89

Begründung: Die Klägerin ist die Witwe des am 4.1.1987 verstorbenen Johann P***. Die Beklagten sind seine Kinder aus erster Ehe. Am 4.1.1987 (seinem Todestag) errichtete Johann P*** ein fremdhändiges Testament mit folgendem Wortlaut: "Wien, den 4.1.1987. Mein letzter Wille! Wenn ich sterben sollte, soll meine Ehefrau Rosemarie P***-T*** Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens sein. Weiters sollen die Kinder aus den Pflichtteilen bezahlt werden, welches ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1989

RS OGH 1989/7/5 1Ob600/89

Norm: ABGB §41
Rechtssatz: Geschwister sind im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt, Ehegatten daher mit den Geschweistern des anderen im zweiten Grad verschwägert. Entscheidungstexte 1 Ob 600/89 Entscheidungstext OGH 05.07.1989 1 Ob 600/89 Veröff: SZ 62/131 = JBl 1990,51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1989

RS OGH 1981/5/20 6Ob4/81

Norm: ABGB §40ABGB §41ABGB §138 Abs1ABGB §163 Abs1 B
Rechtssatz: Aus den §§ 40, 41, 138 Abs 1 und 163 Abs 1 ABGB folgt, daß das familienrechtliche Verhältnis der Verwandschaft zwischen Vater und Kind an die durch den Zeugungsakt biologisch bedingte Abstammung anknüpft, leibliche Vaterschaft im Sinn der Blutsverwandtschaft der Rechtsvermutung des § 138 Abs 1 ABGB denknotwendig zugrundeliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1981

Entscheidungen 1-5 von 5