Begründung: Eine am 24. 6. 2006 verstorbene Person (in der Folge „Erblasser") übergab der Klägerin zu Lebzeiten zwei legitimierte Sparbücher mit einem Einlagestand von je 10.000 EUR und äußerte sich dazu - in Anwesenheit der Mutter der Klägerin, deren Vater, deren Großmutter, deren damaligem Lebensgefährten (und nunmehrigem Ehemann) und dessen Mutter - mit den Worten: „Falls ich stirb, gehören sie dir." In der Folge wurde der Nachlass zu einem Viertel dem Beklagten und zu drei Vie... mehr lesen...
Norm: ABGB §41 ABGB §594 ABGB § 41 heute ABGB § 41 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 594 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Die Ehegattin des Großvaters d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe des am 4.1.1987 verstorbenen Johann P***. Die Beklagten sind seine Kinder aus erster Ehe. Am 4.1.1987 (seinem Todestag) errichtete Johann P*** ein fremdhändiges Testament mit folgendem Wortlaut: "Wien, den 4.1.1987. Mein letzter Wille! Wenn ich sterben sollte, soll meine Ehefrau Rosemarie P***-T*** Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens sein. Weiters sollen die Kinder aus den Pflichtteilen bezahlt werden, welche... mehr lesen...
Norm: ABGB §41 ABGB § 41 heute ABGB § 41 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Geschwister sind im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt, Ehegatten daher mit den Geschweistern des anderen im zweiten Grad verschwägert.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §40 ABGB §41 ABGB §138 Abs1 ABGB §163 Abs1 B ABGB § 40 heute ABGB § 40 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 41 heute ABGB § 41 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...