Begründung: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin der Wohnung 12 auf der Liegenschaft EZ *****. Sie hat diese Wohnung vermietet. Die Eltern des Klägers sind Wohnungseigentümer einer Wohnung auf dieser Liegenschaft. Seit Juni 2006 bewohnt der Kläger diese Wohnung. Er hat hiefür keine Miete zu zahlen, sondern „lediglich anteilige Betriebskosten" von monatlich 80 EUR. Auf Wunsch seiner Eltern muss er jederzeit die Wohnung verlassen. Mit seiner am 5. 12. 2006 eingebrachten Klage begeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat im Erdgeschoß des Hauses Innsbruck, K*****-Straße 84 eine Wohnung gemietet, die er gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern bewohnt. Der Beklagte ist Mieter der darüberliegenden Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter bewohnt. Das Haus liegt im Westen von Innsbruck in einer Wohngegend mit Einfamilienhäusern und Wohnblocks; es ist an den Hang gebaut und hat insgesamt vier Geschoße. Das Haus ist Teil eines Wohnbloc... mehr lesen...