Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. Sie betreibt in einem von ihr gemieteten Gebäude eine auf Zahnbehandlungen spezialisierte Krankenanstalt. Gleichzeitig ist sie als Universitätsklinik in den Lehrbetrieb der Medizinischen Universität Wien eingebunden. Die Medizinische Universität Wien ist ihr einziger Gesellschafter. Der Beklagte hatte im Ausland Zahnmedizin studiert und legte an der Medizinischen Universität Wien Nostrifikationsprüfungen ab. Dabei kam es zu Unstimm... mehr lesen...