Begründung: Der Kläger hat einen auf dem H*****platz in L***** errichteten Tabaktrafikkiosk in Bestand genommen. Die Beklagte errichtete auf (unter) diesem Platz eine Tiefgarage; die Bauarbeiten dauerten 14 Monate. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Gesellschaft mbH zur Zahlung von S 60.000 mit der
Begründung: , er sei durch die Auswirkungen der Bauarbeiten in seiner Verkaufstätigkeit stark behindert worden, dies habe zu Umsatzeinbrüchen geführt. Innerhalb des Zeitrau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die *****stadt K***** als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KG K***** räumte der A. *****Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 27. Juli 1978 das Baurecht ein. Die klagende Garagierungsgesellschaft ist die Mieterin des auf der Liegenschaft von der Bauberechtigten errichteten Tiefgaragenobjektes mit 286 Kraftfahrzeugabstellplätzen, dessen Nutzung von der Bauberechtigten der Ä***** eingeräumt worden war. Die klagende Partei betreibt die Garage seit dem ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob dem Mieter ein Direktanspruch gegen einen Dritten zusteht, der in seine Mietrechte eingegriffen hat. Da eine Bejahung dieses Direktanspruches des Mieters ein Abgehen von der Judikatur des Obersten Gerichtshofes bedeuten würde, hat der für die Entscheidung zuständige Senat seine Verstärkung nach § 8 Abs. 1 Zi 1 OGHG beschlossen. Zu 2.) Der Kläger ist M... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 CABGB §372 IIaABGB §374
Rechtssatz: Gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung des Bestandrechts einer unbeweglichen Sache durch Dritte steht dem Bestandnehmer eine Unterlassungsklage gegen den Störer zu. Diese Klage kann nicht zum Erfolg führen, wenn der gemeinsame Bestandgeber dem Dritten als Bestandnehmer ein Recht eingeräumt hat, dessen Ausübung zu der Störung führt, und der Dritte dieses Recht gutgläubig erworben hat. ... mehr lesen...
Die Kläger begehren Verurteilung der Beklagten zur Übergabe der Räume Top. Nr. 4 und 5 im Hause Wien VI., X.-straße 1 d, und bringen zur Begründung: ihres Anspruches vor, daß ihnen an den strittigen Räumen Mietrechte zustunden. Die Untergerichte haben das Klagebegehren mit der
Begründung: abgewiesen, daß die Beklagten den Mietvertrag der Kläger im Jahre 1943 im Namen der Kläger gültig aufgelöst und mit dem Hausverwalter in eigenem Namen einen neuen Mietvertrag geschlossen haben. Diese... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das Begehren, festzustellen, daß der Beklagte nicht berechtigt sei, die Mietzinse von den im zweiten Stockwerke des Hauses, Innsbruck, X-Straße 73, wohnenden Mietparteien einzuheben, und den Beklagten schuldig zu erkennen, die Einhebung der Mietzinse von den im zweiten Stockwerke dieses Hauses wohnenden Mietparteien sofort zu unterlassen, mit der Begründung: , die Klägerin, die gemeinsam mit ihren Brüdern, dem Beklagten und Andrä Z., zu einem Drittel Miteigentümerin... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, der... mehr lesen...
Der Kläger als Inhaber einer Wohnung in Wien, VI., W.gasse Nr. .. begehrt von der beklagten Partei die Einstellung des Betriebes der seit Sommer 1948 in dem an seine Wohnung angrenzenden Raume des Nachbarhauses befindlichen Maschinen (Webstühle), weiters die Zahlung eines vorläufig nicht näher präzisierten Schadenersatzbetrages von 2000 S. Zur Begründung: des Klagebegehrens wird vorgebracht, daß der Betrieb der früher in einem anderen Raum untergebrachten Maschinen mit starkem Lärm und... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei auf Grund eines mit der Gemeinde geschlossenen Mietvertrages Mieter der strittigen Wohnung, in die während der vorübergehenden Abwesenheit des Klägers der Beklagte von der Mag.-Abt. 52 widerrechtlich eingewiesen worden sei; der Beklagte sei ohne Rechtsgrund in der Wohnung und daher zur Räumung verpflichtet. Das Gericht erster Instanz hat die Klage mit der Begründung: abgewiesen, daß durch die dem Beklagten am 19. Juli 1945 von der Mag.-Abt. 52 erteilte vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §374
Rechtssatz: Im Streite zweier Mieter um die von ihnen gemietete Wohnung gebührt dem Wohnungsinhaber gem. § 374 ABGB der Vorzug. Entscheidungstexte 3 Ob 10/49 Entscheidungstext OGH 26.01.1949 3 Ob 10/49 SZ 22/13 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0010948 Dokumentnu... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren, welches auf einen Zuweisungsbescheid des Wohnungsamtes der Stadt Wien gestützt war, mit dem Beifügen, daß der beklagten Partei bereits vom Hauseigentümer gekundigt wurde, sie jedoch die Räumung der Wohnung verweigere, Folge. Es nahm auf Grund der vorgelegten Urkunden (Zuweisungsbescheid vom 15. Juni 1946 und Mietvertrag vom 15. Juli 1946) als erwiesen an, daß Kläger Hauptmieter der streitgegenständlichen Wohnung sei, und erklärte die Einwendun... mehr lesen...