Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 23. 12. 1988, 14 Cg 313/86-28, wurden der Verpflichtete Franz S*****, Landwirt, R***** 10, und Maria S*****, Landwirtin, ebendort, zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der betreibenden Partei S 646.545,15 sA zu bezahlen. Die betreibende Partei stellte - soweit noch strittig - den Antrag, ihr auf Grund dieses Urteils gegen den Verpflichteten Franz S*****, geboren am 31. 12. 19... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die Verpflichtete auf Grund einer notariell bekräftigten Darlehensvereinbarung zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 6 Millionen S sA Exekution durch Zwangsversteigerung. Auf der zu versteigernden Liegenschaft ist zugunsten des Revisionsrekurswerbers das Veräußerungs- und Belastungsverbot und im nachfolgenden Rang auf Grund der den Exekutionstitel bildenden Urkunde das Pfandrecht für die Forderung der betreibenden Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Viktoria A hatte mit ihrem Ehemann Alois A sen. eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden errichtet. Für den Todesfall eines der beiden Ehegatten war im Notariatsakt vom 20. Jänner 1937 vereinbart, daß der überlebende Ehegatte zugunsten erbberechtigter Nachkommen des verstorbenen Ehegatten auf sein Erbrecht und auf sein Vorausvermächtnis verzichte, ihm aber ein Aufgriffsrecht zustehe, während für den Fall, als keine Nachkommen berufen sind od... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei steht ein Exekutionstitel gegen den Verpflichteten zu. Zur Hereinbringung des vom Verpflichteten geschuldeten Geldbetrags beantragte die betreibende Partei gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 die Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums des Verpflichteten und der Beteiligten Margarethe S***** und die Zwangsversteigerung der den Ehegatten zusammen gehörenden 528/38.127-Anteile an der Liegenschaft EZ 2863 KG ***** und des damit ve... mehr lesen...