B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist sub B-LNR 4a zu ¼-Anteil das Eigentumsrecht für Friedrich A*****, geboren *****, einverleibt. Hinsichtlich dieses Miteigentumsanteils ist sub C-LNR 7a das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Michaela R*****-A*****, geboren *****, einverleibt. Die Antragstellerin begehrte unter Vorlage einer - nicht beglaubigten - Kopie einer Sterbeurkunde, wonach „Friedrich Johann Albrecht A*****” am ***** verstorben sei, sowie... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger fechten das ob der Liegenschaft EZ 256 GB 42116 Gmunden zugunsten des Beklagten einverleibte Veräußerungs- und Belastungsverbot an und begehren die Duldung der Exekution in die Liegenschaft durch den Beklagten. Das Erstgericht sprach seine örtliche Unzuständigkeit aus und wies die Klage zurück (Punkt 1. und 2. des erstgerichtlichen Beschlusses ON 2). Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und sprach aus, daß der Wert des Streitgegens... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller hatten beim Kreisgericht Wels gegen Erwin O*** eine (ua.) auf § 2 Z 3 AnfO gestützte Klage auf Duldung aller exekutiven Schritte in die der Renate O*** gehörende Liegenschaft eingebracht und damit den Antrag verbunden, diese Klage gemäß § 20 AnfO im Grundbuch anzumerken. Renate O*** schulde den Antragstellern auf Grund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen S 213.280,46. Sie habe das einzige befriedigungstaugliche Exekutionsobjekt, nämlich die L... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, der inzwischen verstorbene Dr.Heinrich (Heinz) S*** und seine Ehegattin Henriette S*** hätten zugunsten der in Brüssel wohnhaften Beklagten - ihrer Tochter - auf den Liegenschaft EZ 16 und 677 je KG Badgastein ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleiben lassen und dadurch die Befriedigung der Klägerin aus Exekutionstiteln, die sie gegen die Liegenschaftsmiteigentümer erwirkt habe, verhindert. Sie ficht das zugunsten der Beklagten begründ... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Johann V. auf einen Drittelanteil einer bisher den Ehegatten Franz und Agnes R. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft; 2. die Beschränkung der Ehegatten Franz und Agnes R. bei den ihnen verbliebenen Zweid... mehr lesen...