Entscheidungen zu § 349 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1980/4/30 1Ob7/80

Norm: ABGB §349
Rechtssatz: Die einen inneren Vorgang darstellende Änderung des Besitzwillens reicht für einen Besitzverlust nicht aus. Tritt aber der mangelnde Besitzwille nach außen hin - etwa durch Abschluß eines Vertrages, mit dem sich der Ersitzungsbesitzer Dienstbarkeitsrechte an dem in seinem Sachbesitz stehenden Grundstück einräumen läßt - in Erscheinung, tritt Besitzverlust ein. Wer nicht weiß, daß er eine Sache in seiner Macht hat und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1980

RS OGH 1956/9/12 7Ob388/56, 1Ob213/13z

Norm: ABGB §349
Rechtssatz: Die Dereliktion, die vom mittelbaren Besitzer auch gegen den Willen des Inhabers vorgenommen werden kann, muss den darauf gerichteten Willen nach außen hin deutlich in Erscheinung treten lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 388/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 7 Ob 388/56 1 Ob 213/13z Entscheidungstext OGH 19.12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1956

Entscheidungen 1-2 von 2