Entscheidungen zu § 343 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1999/1/19 1Ob366/98z

Begründung: Die Kläger brachten vor, sechs auf der ihrem Grundstück benachbarten Liegenschaft der Beklagten befindliche Bäume seien von Fäulnis befallen und stellten eine latente Gefahr für das Haus der Kläger dar, weil zu befürchten sei, daß zumindest Teile dieser Bäume abbrechen und auf die Nachbarliegenschaft der Kläger geworfen würden. Die Kläger begehrten daher zwecks „Sicherstellung gemäß § 343 ABGB“, daß ihnen die Beklagten ein Sicherungspfandrecht auf der diesen gehörigen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1999

RS OGH 1999/1/19 1Ob366/98z

Norm: ABGB §343 ZPO §528 Abs2 Z6 G ABGB § 343 heute ABGB § 343 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1999

RS OGH 1969/5/8 1Ob284/30, 1Ob91/69

Norm: ABGB §343 ABGB § 343 heute ABGB § 343 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Liegenschaftseigentümer, der befürchtet, daß durch den Einsturz der Grenzmauer des Nachbars sein Grund beschädigt werden könnte, kann den Nachbar nicht auf Vornahme von Vorkehrungen zur Verhütung des Eins... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1930

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