Norm
ABGB §343Rechtssatz
Der Sicherstellungsanspruch gemäß § 343 ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den §§ 454 ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig.Der Sicherstellungsanspruch gemäß Paragraph 343, ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den Paragraphen 454, ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 6, ZPO jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111569Dokumentnummer
JJR_19990119_OGH0002_0010OB00366_98Z0000_001