Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Villach vom 15. 3. 2006, GZ 16 C 1404/05h-13, wurde das Begehren der hier beklagten Servitutsverpflichteten, die Servitutsberechtigten seien schuldig, die Nutzung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens an dem im Eigentum der hier Beklagten stehenden Servitutsweg zum Zweck des Betriebs einer psychotherapeutischen Ordination zu unterlassen, abgewiesen. Gleichzeitig wurde ein Zwischenantrag auf Feststellung, den Berechtigte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****81 Grundbuch ***** mit dem 1.556 m2 großen Grundstück 40/4. Die Beklagten sind Eigentümer von Anteilen an der Nachbarliegenschaft EZ *****04, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zum Gutsbestand der EZ *****04 gehört auch das Grundstück 44 mit dem darauf errichteten „K*****-Hochhaus". Das Grundstück 44 liegt teils südlich, teils östlich des winkelförmig angelegten Grundstücks 40/4. Unmittelbar südlich der Gr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martin B*****, vertreten durch Dr.Rainer Kinz, Rechtsanwalt in Bregenz als Verfahrenshelfer, wider die beklagten Parteien 1.) Christian I*****, und 2.) Richard F*****, beide vertreten durch Dr.Heinz K... mehr lesen...
Begründung: Die Grundstücke 783/28, 115, 120, 121 und 162 der KG Gurlitsch I sind in der EZ 50.000, die Grundstücke 783/3, 783/4, 783/5, 783/6 und 783/7 je Gewässer (Wörthersee), 783/50, 783/56, 783/57 und 783/86 je Gewässer der KG Gurlitsch I in der EZ 50.001 als öffentliches Gut eingetragen. Die R*** Ö*** stellte den Antrag, diese Grundstücke in das Grundbuch der KG Gurlitsch I aufzunehmen und für sie eine gemeinsame Einlagezahl mit der Eigentümerbezeichnung "R*** Ö***, Land- un... mehr lesen...
Norm: ABGB §323ABGB §324ABGB §523 AAllgGAG §25
Rechtssatz: § 324 ABGB wendet den Gedanken des § 323 ABGB, daß der Besitzer einer Sache die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels für sich habe, auf den Rechtsbesitz an. Der nach § 523 ABGB klagende Eigentümer hat daher den Nichtbestand des tatsächlich ausgeübten Rechtes nachzuweisen. Dieses Prinzip liegt auch der Regelung des § 25 Abs 1 AllgGAG zugrunde. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §324ABGB §523 Cd
Rechtssatz: Bei der Negatorienklage hat der Kläger zunächst sein Eigentum darzutun. Beruft sich hingegen der Beklagte auf ein Recht zum Eingriff (zB eine Dienstbarkeit), so muss er dessen Bestehen und nicht der Kläger den Nichtbestand des Rechtes beweisen, weil aus dem erwiesenen Eigentum des Klägers auch dessen Berechtigung, mit seiner Sache nach Belieben zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen, folgt (Eh... mehr lesen...
Norm: ABGB §324ABGB §523
Rechtssatz: Befindet sich die Beklagte im Besitz der Servitut, so hat der Kläger die Einschränkung des Servitutsrechtes zu beweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 189/63 Entscheidungstext OGH 17.07.1963 7 Ob 189/63 EvBl 1963/480 S 659 7 Ob 18/73 Entscheidungstext OGH 14.02.1973 7 Ob 18/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §323ABGB §324
Rechtssatz: Die in den §§ 323, 324 ABGB aufgestellte Vermutung zu Gunsten des Rechtsbesitzes dringt gegenüber der Vermutung der Freiheit des Eigentums nicht durch, wenn bloß ein faktischer Zustand, aber kein Rechtsbesitz dargetan ist ( in diesem Belang wie 5 Ob 129/58, 6 Ob 237/59 ). Entscheidungstexte 6 Ob 359/59 Entscheidungstext OGH 25.11.1959 6 Ob 3... mehr lesen...
Die Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) belangte den Beklagten, einen Gerbermeister in St., auf Entfernung eines auf Straßengrund (Parzelle 5818 der EZ. 320 II Grundbuch St.) verlaufenden Abwasserkanals samt Steigschacht sowie Rückversetzung der Kulturfläche des Grundstücks in den Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Inangriffnahme der zur Beseitigung der Anlage notwendigen Arbeiten befinde; nach dem Urteilsbegehren war hiefür eine Leistungsfrist von 14 Tagen vorgesehen... mehr lesen...