Norm: ABGB §322ABGB §418ABGB §435ABGB §440
Rechtssatz: Wer sich von einem anderen auf Grund eines Dritten ohne dessen Einwilligung ein Superädifikat errichten läßt, erwirbt daran zwar nicht in dessen Eigenschaft als Superädifikat Eigentum, weil dazu die Zustimmung des Grundeigentümers nötig wäre, wohl aber auf Grund des Kauf- und Werkvertrages mit dem Erbauer Eigentum am Material. Wenn der Erbauer das Superädifikat nachträglich nochmals und zwa... mehr lesen...
Die Kläger haben a) gegenüber den Beklagten die Feststellung begehrt, daß eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Liegenschaft EZ ......, bestehend aus ..... der Wiesenparzelle X als dienendes Grundstück, zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ ...... nicht bestehe, und b) die Verurteilung der Beklagten dazu beantragt, alle Handlungen zu unterlassen, die sich als Ausübung einer solchen Servitut darstellen. Das Prozeßgericht gab der Klage vollinhaltlich s... mehr lesen...