Norm: ABGB §317ABGB §320EO §158
Rechtssatz: Wurde dem Ersteher keine einstweilige Verwaltung eingeräumt, konnte er einem Dritten, mit dem er einen Kaufvertrag abschloß, keinen Besitz übertragen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 112/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §317ABGB §381ABGB §523 CaABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Aus der jedermann zustehenden Befugnis, sich herrenlose Sachen zuzueignen, erwächst kein subjektives Recht, andere Personen, die sich auf eben diese Freiheit berufen, an der Zueignung auszuschließen. Entscheidungstexte 1 Ob 26/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 26/91 SZ 64/137 ... mehr lesen...