Norm: ABGB §276 Abs1ABGB §276 Abs2ABGB §283ABGB §304AußStrG §34AußStrG §167 Abs2GrEStG §4 Abs1GrWVRpflG §18 Abs3RpflG §19BewG §1BewG §2BewG §3BewG §4BewG §53
Rechtssatz: Welche der in § 4 GrEStG bzw. der Grundstückswertverordnung angeführten Berechnungsarten für die Liegenschaftsbewertung heranzuziehen ist, steht dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zur freien Auswahl, wobei regelmäßig wohl jene Methode gewählt wird, die die geringste Steuerbela... mehr lesen...
Norm: ABGB §303ABGB §304ABGB §305ZPO §273
Rechtssatz: Die Bestimmung und Gewichtung der preisbildenden Faktoren kann nur auf Grund der Marktbeobachtung und Erfahrung erfolgen. Ist wegen der individuellen Eigenheiten der Sache durch Preisvergleichung nur ein Rahmen zwischen einer Preisober- und einer Oreisuntergrenze zu gewinnen, muß innerhalb des ermittelten Preisrahmens nach freier richterlicher Überzeugung in der Art des § 273 Abs 1 ZPO ein W... mehr lesen...